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   FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05   

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https://dejure.org/2008,56730
FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05 (https://dejure.org/2008,56730)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 11 K 319/05 (https://dejure.org/2008,56730)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 11 K 319/05 (https://dejure.org/2008,56730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erhebung von Zoll für einen in der Schweiz reparierten Ferrari vom wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist letzten verbliebenen Gesamtschuldner, einem Arbeitnehmer des Fahrzeughalters - Verlust der Rückwareneigenschaft eines Fahrzeugs bei Inspektion mit Reparatur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Zoll für einen aus der Schweiz nach einer Reparatur eingeführten Ferrari 456

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Zoll für einen nach einer Reparatur und Inspektion aus dem Drittland wiedereingeführten Ferrari Zollschuldner bei vorschriftswidriger Einführung des Ferrari in das Gemeinschaftsgebiet Verjährung der Zollschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhebung von Zoll für einen nach einer Reparatur und Inspektion aus dem Drittland wiedereingeführten Ferrari - Zollschuldner bei vorschriftswidriger Einführung des Ferrari in das Gemeinschaftsgebiet - Verjährung der Zollschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05
    Der BFH (Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96) habe in einem - von dem Grundgedanken her vergleichbaren - Fall die Rechtsauffassung vertreten, das Ermessen der Behörde reduziere sich auf Null, wenn sie selbst einen Fehler begehe, dann von dem Schuldner auf die zutreffende Rechtslage hingewiesen werde und dennoch bei ihrer Meinung verbleibe.

    Ob die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen und das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96 im Erlassverfahren zu berücksichtigen sind, hat das Gericht vorliegend nicht zu entscheiden, da insoweit ein separates Verwaltungsverfahren anhängig ist.

  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05
    Der einzelne Zollschuldner kann deshalb nur aufgrund einer Ermessensentscheidung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Tatbestandsverwirklichung in Anspruch genommen werden (BFH Beschluss vom 12. Juli 1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99-102, HFR 2000, 2, 126-127 und ZfZ 1999, 379-381; FG Bremen, Beschluss vom 6. Juni 1997 2 970 14 K 2, ZfZ 1997, 352).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 20/02

    Einfuhrabgaben für vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05
    Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen lässt, muss die Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden, anderenfalls ist sie im Regelfall fehlerhaft (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 20. Juli 2004 VII R 20/02, BFH/NV 2005, 318, DStR 2005, 106).
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99

    Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05
    Der einzelne Zollschuldner kann deshalb nur aufgrund einer Ermessensentscheidung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Tatbestandsverwirklichung in Anspruch genommen werden (BFH Beschluss vom 12. Juli 1999 VII B 2/99, BFH/NV 2000, 99-102, HFR 2000, 2, 126-127 und ZfZ 1999, 379-381; FG Bremen, Beschluss vom 6. Juni 1997 2 970 14 K 2, ZfZ 1997, 352).
  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05
    Der BFH hat zu der Inanspruchnahme des Haftenden in ständiger Rechtsprechung entschieden: "Wer Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung ist, trägt grundsätzlich das Risiko, dass die Steuerforderung bei dem Steuerschuldner nicht beigetrieben werden kann" ( so grundlegend Urteil vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BStBl. 1980, 126).
  • FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

    Da das ursprüngliche Ermessen - eine Zollschuldnerschaft der A unterstellt - auch nicht derart eingeschränkt gewesen ist, dass jede andere Entscheidung als die Inanspruchnahme der A rechtsfehlerhaft gewesen wäre, vielmehr, wie ausgeführt, gerade die Klägerin vorrangig vor der A in Anspruch zu nehmen ist, kann offen bleiben, ob im gegenteiligen Fall eine Inanspruchnahme der Klägerin möglicherweise wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben rechtsfehlerhaft wäre (so wohl FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2008, 11 K 319/05, in: juris, dort: Rn. 52) oder dies gleichwohl im Rahmen der Abgabenfestsetzung unbeachtlich bleiben müsste und die Klägerin vielmehr auf die Geltendmachung eines solchen Umstandes im Rahmen des Erstattungsverfahrens nach Art. 239 ZK zu verweisen wäre (so BFH, Beschluss vom 09.09.2009, VII B 11/09, in: juris, dort: Rn. 8 f.).
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